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Versorgungsauftrag:
das sollten Sie wissen

Wissenswertes zum Versorgungsauftrag

Wir liefern Ihre Medikamente für die ambulante Therapie direkt an Ihren Behandlungsort. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen benötigen wir dazu Ihr schriftliches Einverständnis – auch, dass wir Ihre therapiebezogenen Daten entsprechend speichern dürfen. Diese werden selbstverständlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Natürlich haben Sie das Recht, Ihre Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare im Original an die Apotheke zurück! Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit unserer Buchhaltung in Verbindung:

Witzleben Apotheke 24
Kaiserdamm 24 · 14057 Berlin
Fon 030.93 95 20 36
WhatsApp: +493093952030
buchhaltung@witzleben-apotheke.de
 

Fragen & Antworten rund um den Versorgungsauftrag

Was ist der Versorgungsauftrag… und warum soll ich ihn unterschreiben? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Versorgungsauftrag.

Was ist ein Versorgungsauftrag?

Der Versorgungsauftrag erlaubt Ihren behandelnden Ärzt:innen, die für Sie ausgestellten Rezepte direkt an uns als Apotheke zu senden. Dadurch können wir schnell liefern und Ihre Therapie kann zeitnah beginnen.

… und warum soll ich ihn unterschreiben?

Sie bekommen eine ambulante Therapie, für die wir Ihnen Ihre Medikamente direkt in die Praxis, Pflegestation oder das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) liefern. Die aktuellen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen machen es erforderlich, dass wir Ihr schriftliches Einverständnis zu verschiedenen Daten benötigen, um diese speichern zu können.

Wer bekommt meine Daten?

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass wir Sie im Rahmen Ihrer Therapie mit Medikamenten beliefern dürfen und dazu Ihre therapiebezogenen Daten speichern. Diese werden selbstverständlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.

Warum bekomme ich von der Apotheke Rechnungen?

Als Patient:in einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie automatisch von uns eine monatliche Rechnung über den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungsbetrag. Das ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Für manche Arzneimittel müssen keine Zuzahlung geleistet werden – ggf. aber sogenannte Mehrkosten. Einige Arzneimittel werden leider auch nicht erstattet.

Wir suchen selbstverständlich immer nach der besten und günstigsten Alternative für unsere Patient:innen!

Was ist, wenn ich von der Zuzahlung befreit bin?

Haben Sie eine Zuzahlungsbefreiung, informieren Sie uns bitte zeitnah – gerne auch telefonisch unter 030.93 95 20 36.

Rechnungen, die vor der Befreiung ausgestellt wurden, müssen noch beglichen werden!

Ich bin Privatpatient:in?

Als Patient:in einer privaten Krankenversicherung bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Abtretungserklärung an. Mit Ihrer Erlaubnis bzw. Freigabe – und wenn Ihre Krankenkasse dieser zustimmt – können wir Rechnungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Für Sie bedeutet das weniger Aufwand ohne Auslagen und eine zeitnahe, aber weiterhin transparente Abwicklung.

Warum bekomme ich als Privatpatient:in trotzdem Rechnungen?

Sofern Ihre Krankenkasse nicht den kompletten Betrag erstattet, müssen wir Ihnen die Differenz in Rechnung stellen (zum Beispiel bei Selbstbehalten).

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Klärung oder entsprechenden Fragen.

Ich bin Beihilfe-Patient:in…

Wir stellen Ihnen eine Rechnung über den anteiligen Differenzbetrag, den Sie bei Ihrer Beihilfe einreichen können.

Wie bezahle ich meine Rechnungen?

Sie können Ihre Rechnungen per Überweisung oder direkt in der Apotheke begleichen – oder alternativ auch am Lastschriftverfahren teilnehmen.

Dazu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein entsprechendes Formular herunterzuladen und uns zukommen zu lassen:

SEPA-Lastschriftverfahren mit der Witzleben Apotheke (PDF, 76 kb)
Freiumschlag zur Einsendung Ihres Rezepts (PDF, 400 kb)

Kann ich meine Einwilligungen auch widerrufen?

Selbstverständlich haben Sie das Recht, Ihre Einwilligungen jederzeit schriftlich zu widerrufen!

Was muss ich nach dem Ausfüllen tun?

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Formulare im Original an die Apotheke zurück!

Sie können sich dazu ein Etikett für einen Freiumschlag herunterladen:

Freiumschlag zur Einsendung Ihres Rezepts (PDF, 400 kb)

Wo finde ich die entsprechenden Formulare?

Die Formulare für Ihren Versorgungsauftrag finden Sie in unserem Download-Center.


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