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Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung bei Arzneimitteln

Was Sie über die Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln wissen sollten

Als volljähriges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie dazu verpflichtet, sich an den Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente und Hilfsmittel in Form von Zuzahlungen zu beteiligen. Diese werden von uns als Apotheke direkt an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Auch für Heilmittel sowie für stationäre Krankenhausbehandlungen gibt es solche Zuzahlungen.

Damit Sie als Patient:in nicht übermäßig belastet werden, müssen Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Grenze, der sogenannten persönlichen Belastungsgrenze, gezahlt werden. Ist diese erreicht, kann für das Kalenderjahr ein Antrag auf eine Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.

Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln

Bei rezeptpflichtigen Medikamenten und Hilfsmitteln beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Prozent des Apothekenverkaufspreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Dabei gilt: Die Zuzahlung darf nie höher sein als die tatsächlichen Kosten. Eine Ausnahme bilden zuzahlungsbefreite Arzneimittel. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (wie zum Beispiel Insulinspritzen), sind 10 Prozent der Kosten pro Packung und maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf zuzuzahlen.

Maximalbeträge zur Zuzahlung

Voraussetzung für eine Zuzahlungsbefreiung: die persönliche Belastungsgrenze

 

  • Die persönliche Belastungsgrenze liegt generell bei zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (Einnahmen zum Lebensunterhalt) aller im Haushalt lebenden Personen.
  • Für Personen, die an einer chronischen Krankheit leiden, ist die Grenze bei einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen angesetzt.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arzneimitteln befreit.

 

Ist die entsprechende Grenze erreicht, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres befreien lassen. Der zu viel geleistete Betrag wir dann zurückerstattet. Alternativ können Sie sich auch zu Jahresbeginn von den Zuzahlungen befreien lassen und den Betrag in Höhe der voraussichtlichen Belastungsgrenze im Voraus bei Ihrer Krankenkasse einzahlen. Sie erhalten dann direkt Ihre Befreiung und brauchen keine weiteren Zuzahlungen zu leisten.

Grundsätzlich gilt: Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Sie müssen also Ihre persönliche Belastungsgrenze jedes Jahr neu ermitteln und die Befreiung erneut beantragen.

Wichtig zu wissen!

Die Befreiung muss aktiv beantragt werden. Das bedeutet, Sie werden nicht automatisch von Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Apotheke benachrichtigt, wenn Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht haben. Aus diesem Grund sollten Sie und alle relevanten, im Haushalt lebenden Personen alle Belege für geleistete Zuzahlungen sammeln und stetig im Blick behalten.

Sammelquittungen aus der Apotheke

So berechnen Sie Ihre persönlichen Belastungsgrenze für Zuzahlungen

Grundlage für die Ermittlung der individuellen Belastungsgrenze für Zuzahlungen bildet das gesamte Familien-Bruttoeinkommen aller Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Unverheiratete Paare werden bei der Berechnung getrennt voneinander betrachtet.

Zu dem Gesamteinkommen zählen unter anderem das Arbeitseinkommen, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Renteneinkünfte wie Altersrente sowie Bezüge aus Pensionskassen. Vom Gesamteinkommen können Freibeträge für weitere im Haushalt lebende Personen wie Ehegatt:innen, eingetragene Lebenspartner:innen oder Kinder abgezogen werden.

Sonderfälle!

Empfänger:innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe), von Bürgergeld, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gilt eine besondere Regelung: Sie müssen Ihre Einkünfte nicht weiter nachweisen. Für sie ist die jährliche Belastungsgrenze vorgegeben. Erfragen Sie den entsprechenden Betrag für das laufende Kalenderjahr am besten bei Ihrer Krankenkasse.

So stellen Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung

Sobald die Summe Ihrer Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente und Hilfsmittel Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht hat, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für das laufende Jahr beantragen.

Auf Wunsch drucken wir Ihnen gerne eine Zusammenstellung Ihrer Zuzahlungen für bei uns erworbene Medikamente und Hilfsmittel aus.

Für eine möglichst schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags auf Zuzahlungsbefreiung sollten Sie alle notwendigen Dokumente und Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Wird Ihr Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bewilligt, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse per Post einen Befreiungsausweis zugeschickt.

Unser Tipp:

Da die Berechnung der Belastungsgrenze je nach Lebenssituation sehr umfangreich sein kann und jede Krankenkasse eigene Regelungen hat, empfehlen wir, vor der Antragstellung auf Zuzahlungsbefreiung mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen. Das Antragsformular können Sie in der Regel auf der Website Ihrer Krankenkasse downloaden oder bei dieser telefonisch anfordern.

Zuzahlung: befreit und trotzdem zahlen?

Immer wieder werden wir von Kund:innen gefragt, warum sie trotz Zuzahlungsbefreiung etwas zahlen müssen. Bei einer Zuzahlungsbefreiung werden nur gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen für die Krankenversicherung berücksichtig. Nicht dazu zählen beispielsweise Eigenanteile für Hilfsmittel oder Mehrkosten für Arzneimittel. Sogenannte Mehrkosten fallen an, wenn der vom Hersteller festgesetzte Arzneimittelpreis über dem Festbetrag liegt. Ist dies der Fall, zahlen Sie als Versicherte:r die Differenz zwischen Festbetrag und Arzneimittelpreis.

Ihre Witzleben Kundenkarte

Kundenkarte der Witzleben Apotheke

Kennen Sie schon die Witzleben Kundenkarte? Im Rahmen unserer Kundenkarte hinterlegen wir Ihre Zuzahlungsbefreiung nach Vorlage Ihres Befreiungsausweises, so dass Sie diesen nicht jedes Mal vorzeigen müssen. Außerdem können wir Ihre geleisteten Zuzahlungen für die in unserer Apotheke gekauften Arzneien und Hilfsmittel verwalten und Ihnen so jederzeit eine Sammelquittung ausdrucken.