Hepatitis-C ist eine Lebererkrankung, die durch ein auf dem Blutweg übertragenes Virus verursacht wird und zu den häufigsten Infektionskrankheiten weltweit zählt. Das Tückische ist: Da die Erkrankung zunächst erstmal keine Beschwerden verursacht, wird sie nicht behandelt, und die entsprechende Ansteckungsgefahr durch unwissende Übertragung ist somit groß. Unbehandelt führt sie zu schwerwiegenden chronischen und potenziell lebensbedrohlichen leberassoziierten Komplikationen. Das HC- Virus wurde mit Hilfe gentechnischer Methoden erstmals im Jahr 1989 identifiziert (vorher Hepatitis-non-A-non-B).
Akut oder chronisch?
Bei 15–40 % der Personen heilt die akute Infektion spontan aus. Besteht die Infektion länger als 6 Monate, spricht man vom chronischen Verlauf, der klinisch häufig mild und uncharakteristisch verläuft. Müdigkeit und Abgeschlagenheit, aber auch unspezifische Oberbauchbeschwerden, Juckreiz und Gelenkbeschwerden können Anzeichen einer chronischen Hepatitis sein.
Keine Spontanheilung
Bei einer Infektion mit HCV sterben im Laufe der Zeit immer mehr Leberzellen ab, die vom Organ durch Bindegewebe ersetzt werden. Die Leber schrumpft und wird knotig – eine Leberzirrhose entsteht. Kofaktoren wie etwa zusätzlicher schädlicher Alkoholgebrauch und eine Koinfektion mit HIV oder anderen hepatotropen Viren verstärken die Erkrankung. Wird die Leber in ihrer Funktion dadurch zu stark eingeschränkt, ist eine Transplantation nötig. Bei 3–6 % der Infizierten kann sich als Spätfolge Leberkrebs entwickeln, weswegen Patienten mit Leberzirrhose eine lebenslange ärztliche Beobachtung empfohlen wird. Auch hier erhöht begleitender/zusätzlicher Alkoholkonsum überproportional das Risiko, Leberkrebs zu entwickeln.
Bei einer chronischen HCV-Infektion können auch extrahepatische Manifestationen auftreten, z. B. Depressionen, Diabetes, kardiovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall u.v.a. Eine spontane Viruselimination und Ausheilung tritt bei Patienten mit chronischem HCV eher nicht auf.
Die Überlebenszeit nach der Erstdiagnose eines Leberzellkarzinoms liegt meist nur im Bereich von Monaten bis wenigen Jahren, abhängig vom Tumorstadium und der gewählten Therapieform.
Quelle: RKI
DAA: Direct Acting Antivirals
Mit den neuen direkt wirkenden antiviralen Medikamenten in Tablettenform gibt es aber seit einigen Jahren die Möglichkeit, HCV-Patienten sicher und hocheffizient zu behandeln – bei einfacherer Anwendung und deutlich weniger Nebenwirkungen – und das sogar bei dekompensierter Leberzirrhose (Komplikationen und Folgeerscheinungen der zunehmenden Leberinsuffizienz) oder dialysepflichtiger Niereninsuffizienz und selbst bei Kindern ab einem Alter von 3 Jahren.
Die Behandlung mit den Medikamenten Interferon und Ribavirin war bis 2014 für die Erkrankten sehr belastend. Oft kehrte das Virus auch innerhalb weniger Wochen zurück. Heutzutage wird Interferon nicht mehr eingesetzt, Ribavirin nur noch in Ausnahmefällen! Grundsätzlich werden heute direkt antivirale Medikamente kombiniert, die eine hohe antivirale Wirksamkeit bei gleichzeitig hoher Resistenzbarriere aufweisen und sich in ihren viralen Angriffspunkten unterscheiden. Mit den neuen Wirkstoffen sind die Heilungschancen von über 95 % für alle Patient:innengruppen sehr hoch.
Allerdings führt bei einer zugrundeliegenden HIV-Infektion die Behandlung der akuten Hepatitis-C seltener zum Erfolg und das Progressionsrisiko für Leberzirrhose, die häufig zur Entstehung eines Leberzellkarzinoms führt, ist bis achtmal so hoch.
Interaktionen und Medikationsanalyse
Zu beachten sind Medikamenteninteraktionen – auch im Fall einer Koinfektion mit HIV, bei der sich die antiviralen Therapiemöglichkeiten und Ansprechraten nicht wesentlich von der Therapie HCV-monoinfizierter Patient*innen unterscheiden. Speziell DAA- und HAART-Medikamente (hochaktive antiretrovirale Therapie) sollten im Vorfeld auf Wechselwirkungen überprüft werden. Darüber informiert der behandelnde Arzt/Ärztin und die Apotheke, die zusätzlich eine sogenannte Medikationsanalyse erstellen kann.
Hierbei werden alle Medikamente, die Patientinnen (auch von verschiedenen Ärzten/Ärztinnen) verschrieben bekommen, sowie sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel, die man ohne Rezept kaufen kann und einnimmt, aufgelistet und auf Interaktionen (Wechselwirkungen der Wirkstoffe untereinander) sowie Nebenwirkungen überprüft. Der/die Patientin erhält dann eine Aufstellung mit entsprechenden Informationen.
Bei Einnahme von mehr als fünf verschiedenen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln übernehmen die Krankenkassen dafür die Gebühr. Erkundigen Sie sich in Ihrer Apotheke (wir bieten diesen Service an!).
HCV durch Tattoos?
Unsachgemäß durchgeführte Tätowierungen, etwa in Haftanstalten, wurden in internationalen Studien als Risikofaktor benannt. Möglich ist somit ebenfalls eine Übertragung durch Nichteinhaltung der Hygieneregeln beim Tätowieren, Piercen oder Ohrlochstechen.
Nicht geklärt ist, ob eine gemeinsame Benutzung von Rasierklingen, Rasierapparaten, Nagelscheren oder Zahnbürsten eine Übertragung ermöglichen kann.
Früherkennung CHECK-UP 35+ – ein Update zur Gesundheitsuntersuchung ab 35 Jahren
Nach dem Urteil des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 2020 haben Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, einmalig Anspruch auf ein kostenfreies Hepatitis-B- und C-Screening im Rahmen einer allgemeinen Gesundheitsuntersuchung durch den Hausarzt/ärztin oder Internisten.
Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.
Quelle: KBV
Let’s talk about Sex, Baby!
Eine sexuelle Übertragung von HCV ist grundsätzlich möglich, speziell bei bestimmten Sexualpraktiken und Personengruppen wie MSM. Betroffen sind hauptsächlich HIV-positive Personen, die ungeschützten Analverkehr und andere verletzungsträchtige Sexualpraktiken ausüben und damit eine Übertragung über die verletzte Mukosa (Schleimhaut) durchs Blut begünstigen.
Gruppensex und Fisten sind ein idealer Verteiler für die langlebigen HC-Viren! Wenn der Virus mit Handschuh, Faust oder Penis zwischen mehreren passiven Partnern wechselt und der Handschuh bzw. das Kondom nicht gewechselt werden, muss der eigentliche Überträger des Hepatitis-C-Virus gar nicht selbst infiziert sein, um den Virus auf andere zu übertragen. Grundsätzlich besteht eine Ansteckungsfähigkeit, solange HCV-RNA im Blut nachweisbar ist!
Der Blutskandal – Virus aus der Dose
In den 70er und 80er Jahren sind allein in den alten und neuen Bundesländern tausende Menschen durch kontaminierte Bluttransfusionen oder nicht virusinaktivierte Gerinnungspräparate mit HIV und/oder Hepatitis-C-Viren (HCV) infiziert worden. Davon waren ca. 4.500 Hämophile (Bluter), die zum Beispiel bei operativen Eingriffen auf Spenderblut/-plasma oder auf aus menschlichem Serum hergestellte Gerinnungspräparate angewiesen sind.
Während in Europa schon in vielen Ländern wie Irland, Ungarn, Italien, Spanien, Schweden, Frankreich und Großbritannien die Betroffenen von den jeweiligen Regierungen entschädigt wurden, lehnen die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine zum Hilfsfond geforderte analoge Lösung für HCV-Betroffene bisher ab. Begründung: „Bei den meisten chronisch Infizierten sei der Ursprung der HCV-Infektion nicht mehr sicher zu ermitteln.“
Durch die seit 1991 routinemäßige diagnostische Testung aller Blut- und Plasmaspenden ist eine Virusübertragung durch Blutprodukte heutzutage kein relevanter Übertragungsweg mehr. Spender werden sorgfältig ausgewählt und alle Blut- und Plasmaspenden auf das Vorhandensein von Anti-HCV und seit 1999 zusätzlich auf HCV-RNA getestet. Eine Quarantänelagerung bzw. die Applikation von Virusinaktivierungsverfahren erhöht bei der Anwendung von Plasma und Plasmaprodukten zusätzlich die Sicherheit.
Meldepflicht gemäß IfSG
„Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an akuter Virushepatitis sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG alle Nachweise von Hepatitis-C-Virus namentlich gemeldet.“