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Individuelle Spezialrezepturen – wir haben das Know How

Das man in der Apotheke die von der Ärzt:in verordneten Rezepte für Medikament einlösen kann, weiß fast jeder. Und natürlich kann man auch nicht verschreibungspflichtige, jedoch apothekenpflichtige und sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel kaufen.

Deutlich weniger bekannt ist, dass in Deutschland jedes Jahr mehr als sieben Millionen individuelle Rezepturen für gesetzlich Versicherte auf Verordnung einer Ärzt:in oder Heilpraktiker:in hergestellt werden. Die Zubereitung dieser Rezepturen unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen und werden genau dokumentiert.

Die qualitätsgesicherte Herstellung von Arzneimitteln gehört in Deutschland zur Schlüsselqualifikation jeder öffentlichen Apotheke. Dies geschieht grundsätzlich immer nach etablierten Standards und Leitfäden aus den Arzneibüchern (Deutsches und Europäisches Arzneibuch) und entsprechender Fachliteratur! So schließen die Apotheken die therapeutischen Lücken.

Die Herstellung spezifischer Arzneimittel, welche individuell auf den Patienten abgestimmt werden, spielen bei individualisierten Therapiekonzepten eine wichtige Rolle und vor allem Kinder und Senioren profitieren besonders. Sie sehen, unsere Rolle als Apotheke vor Ort ist besonders wichtig und aktuell erlebbar ist dies anhand der Notfallversorgung während der Pandemie. So bieten wir Ersatzlösungen an, falls Lieferschwierigkeiten bestehen und stellen Ihre Versorgung auch in schwierigen Situationen sicher.

Wie genau läuft es denn ab?!

  1. Sie kommen mit Ihrer Verordnung zu uns in die Apotheke
  2. Wir kontrollieren das Rezept z.B. ob Hilfs- und Wirkstoffe zueinander passen oder die Wirkstoffkonzentration für das Therapiekonzept ausreichend ist. Dieser Vorgang wird als Plausibilitätsprüfung bezeichnet und muss vom Apotheker:in abgezeichnet werden.
  3. Dann wird geschaut, ob die benötigten Bestandteile vorrätig sind oder ein spezieller Wirkstoff noch bestellt werden muss, um Ihnen mitteilen zu können, wann ihr Präparat abholbereit ist.
  4. Mit dem Rezept und der Plausibilitätsprüfung wird dann eine sogenannte Arbeitsanweisung erstellt, mit der der/ die entsprechende Mitarbeiter:in (Apotheker:in/PTA/ Pharmazieingenieur:in) in die Rezeptur geht, um Ihr individuelles Arzneimittel herzustellen!
  5. Nach den Vorbereitungen für die Sicherheitsvorkehrungen (Händedesinfektion, Handschuhe, Schutzkleidung (Kittel)) wird nun das entsprechende Präparat für Sie hergestellt! Auch die Herstellung wird als Protokoll detailliert schriftlich festgehalten: Wann, von wem und mit welchen Bestandteilen in welcher Menge und Rohstoff Qualität und ggf. bei welcher Temperatur wurde Ihr individuelles Arzneimittel angefertigt?! Dies dient der Inprozesskontrolle und der Kontrolle des Endproduktes zur Freigabe durch den Apotheker!
  6. Ob Creme, Salbe, Suspension, Kapseln, Teemischung oder Zäpfchen- sobald Ihr Rezept fertig bearbeitet und mit entsprechendem Etikett gekennzeichnet ist, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, so dass Sie mit Ihrer Therapie beginnen oder weitermachen können.

Da steckt ganz schön viel Arbeit und Verantwortung dahinter