Tipps für eine sichere Mitnahme von medizinischem Cannabis
Sie sind Cannabis-Patient:in und möchten in den Urlaub fahren? Das Reisen mit medizinischem Cannabis ins Ausland ist grundsätzlich wie bei anderen Betäubungsmitteln kein Problem. Da die gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind, sollten Sie sich im Vorfeld jedoch gut über das jeweilige Reiseland informieren. Wir erklären, was Sie außerdem bei Ihren Reisevorbereitungen alles beachten sollten.
Gut zu wissen…
Präparate mit medizinischem Cannabis – egal ob Fertigpräparat, Extrakt oder Blüte – werden als sogenannte „verkehrsfähige Betäubungsmittel“ verschrieben und gehandelt.
Gemäß der Betäubungsmittel-Verschreibungsordnung (BtMVV) können Patient:innen das im Rahmen einer Therapie verordnete medizinische Cannabis in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- oder ausführen. Diese Regelung gilt für alle Betäubungsmittel, die in der Anlage III des BtMG aufgeführt sind, wozu auch medizinisches Cannabis zählt.
Bitte beachten Sie: Die Mitnahme von medizinischem Cannabis ins Ausland ist nur für den eigenen Bedarf zulässig, beauftragte Personen dürfen dieses nicht für eine andere Person mitführen!
Die Empfehlungen für die Reisevorbereitungen richten sich nach dem Urlaubsziel. Dabei wird in Vertragsstaaten und Nicht-Vertragsstaaten des Schengener Abkommens unterschieden.
Reisen innerhalb Deutschlands

Wenn Sie als Cannabis-Patient:in innerhalb Deutschlands verreisen, empfehlen wir Ihnen, Ihre medizinischen Unterlagen sowie eine Kopie Ihrer Verordnung bei sich zu tragen. So können Sie im Zweifelsfall belegen, dass Sie das Cannabis aus medizinischen Gründen verwenden.
Reisen in ein Mitgliedsland des Schengener Abkommens

Bei einer Reise in ein Mitgliedsland des Schengener Raums ist die Mitnahme von medizinischem Cannabis relativ einfach:
Wichtig!

Folgende Länder sind Mitglied des Schengener Abkommens:
Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Mitnahme von medizinischem Cannabis in ein Land außerhalb des Schengener Abkommens

Außerhalb des Schengener Raums (dies betrifft in Europa Bulgarien, Großbritannien, Irland, Rumänien und Zypern sowie alle außereuropäischen Länder) gibt es keine einheitliche Regelung über die grenzüberschreitende Mitnahme von Betäubungsmitteln wie medizinischem Cannabis.
Da die einzelnen Länder die Einfuhr von medizinischem Cannabis sehr unterschiedlich handhaben, sollten Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt umfassend informieren. Es kann sein, dass Sie eine zusätzliche Importgenehmigung benötigen, dass es Mengenbeschränkungen oder sogar ein generelles Verbot für die Einführung von medizinischem Cannabis gibt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt folgendes Vorgehen:
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB).
Was tun, wenn die Mitnahme von medizinischem Cannabis im Urlaubsland verboten ist?
Sollte eine Mitnahme von medizinischem Cannabis im Urlaubsland nicht möglich sein, können Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin prüfen, ob das medizinische Cannabis vor Ort durch einen dort ansässigen Arzt bzw. eine dort ansässige Ärztin verordnet werden kann.
Ist dies ebenfalls nicht möglich, können Sie bei der Bundesopiumstelle eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung beantragen. Dieses Verfahren ist allerdings sehr umfangreich.
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