Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung bei Arzneimitteln
Als volljähriges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie dazu verpflichtet, sich an den Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente und Hilfsmittel in Form von Zuzahlungen zu beteiligen. Damit Sie als Patient:in nicht übermäßig belastet werden, müssen Zuzahlungen nur bis zu einer bestimmten Grenze, der sogenannten persönlichen Belastungsgrenze, gezahlt werden.